Richtig entsorgen: Elektrogeräte, Batterien, Medikamente und Sperrmüll
Wohin mit dem alten Toaster, leeren Akkus und abgelaufenen Tabletten? Die wichtigsten Entsorgungsregeln für Österreich, Deutschland und die Schweiz im Überblick.

Inhalt dieses Ratgebers
Beim Ausmisten fallen fast immer Dinge an, die nicht in den Hausmüll gehören: alte Handys, Ladekabel, Batterien, Energiesparlampen, Farbreste oder abgelaufene Medikamente. Die gute Nachricht: Für Privathaushalte ist die Abgabe dieser Dinge an den offiziellen Sammelstellen in aller Regel kostenlos. Die Regeln unterscheiden sich aber zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz und teilweise auch zwischen Gemeinden.
Wichtig: Die genauen Abgabestellen, Öffnungszeiten und lokalen Regeln erfährst du bei deiner Gemeinde, deinem Abfallverband oder der örtlichen Abfallberatung. Die folgenden Angaben sind ein Überblick.
Elektro- und Elektronikgeräte
Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll, nicht in den Sperrmüll und nicht in den Gelben Sack. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe und teils Schadstoffe.
| Land | Wo du Altgeräte abgeben kannst |
|---|---|
| Österreich | Altstoffsammelzentren, Mistplätze und Recyclinghöfe der Gemeinden. Händler mit mindestens 150 m² Verkaufsfläche müssen beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Seit 1. Oktober 2026 müssen Händler ab 25 m² Verkaufsfläche zudem sehr kleine Geräte mit Batterie (keine Seite über 25 cm) auch ohne Neukauf zurücknehmen. |
| Deutschland | Wertstoffhöfe der Kommunen. Elektrohändler ab 400 m² Elektro-Verkaufsfläche sowie Supermärkte, Discounter und Drogerien ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, nehmen kleine Geräte bis 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf zurück (bis zu drei pro Geräteart). Größere Geräte nehmen sie beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts zurück. |
| Schweiz | Alle Verkaufsstellen müssen Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf. Zusätzlich gibt es offizielle Sammelstellen von SENS und Swico. Die Entsorgung ist über die vorgezogene Recyclinggebühr bereits bezahlt. |
Diese Angaben stützen sich auf das österreichische Klimaschutzministerium, die Arbeiterkammer Tirol, das deutsche Umweltbundesamt und das Schweizer Bundesamt für Umwelt.
Vor der Abgabe: Entnimm Batterien und Akkus, wenn das ohne Werkzeug und ohne Beschädigung möglich ist, und gib sie getrennt ab. Lösche bei Smartphones, Computern und Tablets alle persönlichen Daten, setze das Gerät auf Werkseinstellungen zurück und entferne SIM- und Speicherkarten.
Batterien und Akkus
Batterien und Akkus gehören in die Sammelboxen im Handel oder zu den kommunalen Sammelstellen. In allen drei Ländern gibt es Sammelboxen an vielen Stellen, an denen Batterien verkauft werden. Lithium-Akkus können bei Beschädigung brennen. Klebe deshalb die Pole von Lithium-Batterien und Akkus vor der Abgabe mit Klebeband ab, wie es etwa die Stadt Salzburg empfiehlt. Aufgeblähte oder beschädigte Akkus nicht mehr laden und möglichst bald zur Sammelstelle bringen.
Lampen und Leuchtmittel
Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen gehören zu den Elektroaltgeräten und werden getrennt gesammelt. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber. Transportiere sie so, dass sie nicht zerbrechen. Klassische Glühbirnen und Halogenlampen gehören dagegen meist in den Restmüll, nicht ins Altglas.
Medikamente
Medikamente dürfen niemals in die Toilette oder das Waschbecken, weil Wirkstoffe ins Wasser gelangen.
- Österreich: Abgabe bei Problemstoffsammelstellen, Altstoffsammelzentren und in vielen Apotheken. Die Stadt Wien empfiehlt, Kartons und Beipackzettel vorher ins Altpapier zu geben. Tabletten können im Blister bleiben, flüssige Arzneimittel in ihrer Verpackung.
- Deutschland: Die Regeln unterscheiden sich je nach Kommune. In vielen Gemeinden dürfen Medikamente in den Restmüll, sofern dieser verbrannt wird, andere bieten Schadstoffsammlungen an. Viele Apotheken nehmen Altmedikamente freiwillig zurück. Frag bei deiner Kommune nach.
- Schweiz: Apotheken und Drogerien nehmen Altmedikamente in der Regel zurück, teilweise auch kantonale Sammelstellen.
Spritzen und Nadeln immer in einem stichfesten, verschlossenen Behälter abgeben. Mehr zur Kontrolle der Hausapotheke steht im Ratgeber Badezimmer organisieren.
Farben, Lacke, Chemikalien
Reste von Farben, Lacken, Lösungsmitteln, Pflanzenschutzmitteln und aggressiven Reinigern gehören zur Problemstoff- oder Schadstoffsammlung. Bringe sie möglichst in der Originalverpackung hin und mische verschiedene Reste nicht. Vollständig eingetrocknete Dispersionsfarbe wird in vielen Gemeinden als Restmüll angenommen, frag aber vorher nach.
Sperrmüll
Große Gegenstände wie Möbel, Matratzen und Teppiche, die nicht mehr verwendbar sind, kannst du je nach Gemeinde zum Recyclinghof bringen oder über eine Sperrmüllabholung entsorgen. Viele Gemeinden bieten eine Abholung auf Anfrage an, teils kostenlos, teils gegen Gebühr. Gut erhaltene Möbel sind aber oft zu schade für den Sperrmüll, siehe Verkaufen, spenden, verschenken.
Häufige Fragen
Darf ich kleine Elektrogeräte in den Restmüll werfen, wenn sie nur klein sind?
Nein. Auch kleine Geräte wie elektrische Zahnbürsten, Kopfhörer oder Einweg-E-Zigaretten gehören zur Elektroaltgerätesammlung. Die eingebauten Akkus können im Müllwagen oder in der Sortieranlage Brände auslösen.
Brauche ich für die Rückgabe im Handel einen Kassenbon?
In Deutschland braucht es laut Umweltbundesamt keinen Kassenbon. In Österreich darf der Händler bei der 1:1-Rücknahme laut klimaaktiv weder eine Rechnung verlangen noch die Rücknahme auf eigene Geräte beschränken. In der Schweiz müssen Händler Geräte ihres Sortiments unabhängig von der Marke zurücknehmen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMLUK Österreich: Kostenlose Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte
- Arbeiterkammer Tirol: Rücknahmepflicht kleiner Elektrogeräte ab 1. Oktober 2026
- Umweltbundesamt Deutschland: Alte Elektrogeräte richtig entsorgen
- BAFU Schweiz: Elektrische und elektronische Geräte
- Stadt Wien: Altmedikamente richtig entsorgen
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Beachte bei Reinigungs- und Pflegemitteln immer die Hinweise auf der Verpackung. Regeln zu Fristen, Entsorgung und Behörden unterscheiden sich zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz und teilweise auch zwischen Gemeinden.
